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Nachweis Steuerschuldnerschaft

Freistellungsbescheinigung

Wichtiger Hinweis:
Das Bundesamt für Finanzen erteilt dem Leistungsempfänger im Wege einer elektronischen Abfrage Auskunft über die beim Bundesamt für Finanzen gespeicherten Freistellungsbescheinigungen. (http://www.bff-online.de).